Bedingung für die Aufnahme ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.

 

  • AHS - Schüler brauchen keine Aufnahmsprüfung ablegen, sie müssen nur ein positives Zeugnis (mit Ausnahme von Latein, Geometrisches Zeichnen, schulautonome Gegenstände sowie Schwerpunktgegenstände) vorweisen können.
  • Für Hauptschüler sind die Noten in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache - Englisch) ausschlaggebend. Schüler, die in jedem der 3 Gegenstände in der I.Leistungsgruppe waren oder in der II.Leistungsgruppe mit "Sehr gut" oder "Gut" beurteilt worden sind, brauchen keine Aufnahmsprüfung machen.

 

Alle anderen Schüler müssen in jenen der 3 leistungsdifferenzierten Gegenständen eine Aufnahmsprüfung machen, in denen sie schlechter als mit "Gut" bewertet wurden.
(Ausnahme: gemäß §68 SchORG)



Die neue Aufnahmsprüfung besteht dabei aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sie umfasst den Stoff der 4.Klasse Hauptschule der I.Leistungsgruppe.
Die schriftliche Prüfung dauert 1 Stunde, die mündliche Prüfung bis zu einer Viertelstunde. Dabei wird auf die individuelle Leistung des Schülers eingegangen.

 

Termine

 

Falls eine Aufnahmsprüfung notwendig ist, gibt es dafür einen Termin am Ende des abgelaufenen Schuljahres. Den genauen Termin erfahren Sie bei der Anmeldung. Sollte der Sommertermin wegen eines wichtigen Grundes (zB. Krankheit,...) versäut werden, kann die Aufnahmsprüfung im Herbst (am Beginn des neuen Schuljahres) nachgeholt werden.

 

Wichtig

 

Ob Aufnahmsprüfung oder nicht, ist eine termingerechte Anmeldung erforderlich.
Die Schulerfolgsbestätigung (Jahreszeugnis) ist so bald wie möglich in der Schule abzugeben (sie bildet die Voraussetzung für die Einteilung der Aufnahmsprüfungen).

 geändert am:  22.12.2005   |   © HTL Mödling   |   HTL Schulnetz   |   WebMail