Zukunft in der EU

Durch die EU-Kommission wurden mit den Richtlinien 1989 und 1992 drei Niveaus für berufliche Befähigungsnachweise definiert:
- Prüfungszeugnisse als Nachweis einer beruflichen Ausbildung an einer Sekundarschule (Richtlinie 92)
- Diplome, die eine mindestens einjährige postsekundäre berufliche Ausbildung anschließen. (Richtlinie 92)
- Diplome, die eine mindestens dreijährige postsekundäre Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule nachweisen. (Richtlinie 89)
In einem eingehenden Prüfungsverfahren hat die EU das hohe Niveau sowie die große Akzeptanz der HTL - Ausbildung am Arbeitsmarkt anerkannt und die HTL in den Anhang D der EU - Richtlinie 92 als besonders strukturierten Ausbildungsgang aufgenommen. Im Anhang D sind jene besonders strukturierten Ausbildungsgänge angeführt, deren Absolventen nach zweijähriger Berufserfahrung auf Grund ihrer Ausbildung befähigt sind komplexe fach- und berufsspezifische Arbeiten selbständig und mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung auszuführen. Obwohl also die HTL nur als Sekundarschule gilt, wird das Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen HTL europaweit im Sinne der EU - Richtlinie 92 als Diplom anerkannt.
Diese Regelung bringt sowohl für die Absolventen der HTL als auch für deren Arbeitgeber wesentliche Vorteile:
- Bei Exportaufträgen oder öffentlichen Aufträgen wird oft die Angabe der Qualifikation der Mitarbeiter gefordert, der HTL - Absolvent gilt somit als hoch qualifizierter Diplomarbeiter.
- Will ein HTL - Absolvent in einem Mitgliedsland der EU einen Beruf ausüben, für den dieser Staat ein Hochschuldiplom fordert, so steht dieser Beruf dem HTL - Absolventen offen. Dieser Staat kann allerdings die Ablegung einer fachbezogenen Prüfung oder den Besuch eines maximal dreijährigen Anpassungslehrganges verlangen.
